Mitteilung
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Momentan erhalten viele sächsische Vereine Gebührenbescheide für die Eintragung im Transparenzregister. Gemeinnützige Sportvereine können jedoch eine Befreiung von den Gebühren für die Führung des Transparenzregisters bei der registerführenden Bundesanzeiger Verlags GmbH beantragen. Alle weiteren Informationen sind hier abrufbar.
18.02.2021
Von: LSB SachsenGebührenbefreiung für Transparenzregister
Momentan erhalten viele sächsische Vereine Gebührenbescheide für die Eintragung im Transparenzregister. Gemeinnützige Sportvereine können jedoch eine Befreiung von den Gebühren für die Führung des Transparenzregisters bei der registerführenden Bundesanzeiger Verlags GmbH beantragen. Alle weiteren Informationen sind hier abrufbar.