Hinweise zur Trainerausbildung (FAQ)
Ausbildungswege zur Trainerlizenz C-Trainer/in Breitensport
- Teilnahmevoraussetzungen
- vollendetes 16. Lebensjahr
- Mitgliedschaft in einem Tennisverein des STV oder eines anderen Landesverbandes des DTB
- 1. Hilfe-Kurs
- Ausbildungslehrgänge
- Tennisassistent (Lehrgänge 1 und 2 a 20 UE - der Tennisassistent endet ohne Prüfung)
- Sportartübergreifender Grundlehrgang (30 UE - beim Landessportbund oder den Stadt- und Kreissportbünden)
- Zulassungsprüfung (4 UE)
- Methodisches -, Vereins- und Verbandspraktikum (30 UE)
- Aufbaulehrgang C3 (15 UE)
- Aufbaulehrgang C4 (15 UE)
- Aufbaulehrgang C3 (15 UE)
- Prüfung (6 UE)
- Teilnahmegebühren
- Tennisassistent 260,00 €
- Zulassungsprüfung 45,00 €
- Aufbaulehrgänge und Prüfung 450,00 €
- Angleichungslehrgang C-Leistungssport 250,00 €
Weitere Trainerqualifikationen sind:
- C-Trainer/in Leistungssport (nach C-Trainer Breitensport und Aufbaulehrgang)
- B- Trainer/in Leistungssport (frühestens 2 Jahre nach Erhalt der C-Lizenz Leistungssport)
- A- Trainer/in Leistungssport (beim DTB – frühestens 2 Jahre nach Erhalt der B-Lizenz Leistungssport)
Gültigkeitsdauer und Fortschreibungen von Trainerlizenzen
Die Gültigkeit einer Lizenz gilt immer bis zum 31.12. des betreffenden Jahres.
Qualifikation | Gültigkeitsdauer | Fortbildungsumfang |
Assistent | 4 Jahre | 4 UE |
C-Lizenz | 4 Jahre | 15 UE |
B-Lizenz | 3 Jahre | 15 UE |
A-Lizenz | 2 Jahre | 15 UE |
Lizenzfortbildung nach Ablauf der Gültigkeit:
Besucht ein Lizenzinhaber erst nach Ablauf des Gültigkeitsjahres eine Fortbildung wird die Lizenz trotzdem nur für die entsprechende Gültigkeitsdauer ab letzten Gültigkeitsdatum fortgeschrieben.
Wird eine Lizenz länger als die Gültigkeitsdauer nicht fortgeschrieben, kann der der Tennis Verband eine Wiederholung der Lizenzprüfung anordnen.
Lizenzfortbildungen außerhalb des STV
Lizenzinhaber können alle Fortbildungsangebote sämtlicher Landesverbände des DTB nutzen.
Vor der Teilnahme an Fortbildungen des Verbandes Deutscher Tennislehrer oder tennisunspezifischer Fortbildungen des Landessportbundes sollte das Referat Ausbildung & Training des STV konsultiert werden, außer, wenn diese Fortbildungen auf der Homepage des Lehrwesens veröffentlicht sind. In allen Fällen sind die Teilnahmebestätigungen und die Lizenz an den STV zur Fortschreibung einzureichen.