Newsbeitrag
01.04.2022
NEU ab 1. Oktober 2022: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Die Sächsische Staatsregierung hat am 27. September 2022 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie tritt am 1. Oktober in Kraft und läuft mit Ablauf des 7. April 2023 aus. Grundlage für die sächsischen Regelungen ist das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG), welches der Bund Mitte September verabschiedet hat.
Für den Sportbetrieb gelten weiterhin keine Einschränkungen oder Schutzmaßnahmen.
Die Ausübung des Tennissports ist weiter auf Außen- und auch Innensportanlagen ohne Beschränkungen zulässig.
Alle Informationen zur neuen Schutzverordnung sind auf den Seiten des SMS (https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html) abrufbar.